Die Informationen auf dieser Website beziehen sich auf die Europawahl 2024. Sie werden rechtzeitig vor der nächsten Wahl im Jahr 2029 aktualisiert.
Europawahl6. bis 9. Juni 2024Wie wähle ich in Belgien
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die Europawahl 2024, einschließlich der Wahlverfahren und der Anmeldefristen, die für Sie gelten, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, aber außerhalb der EU oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Ihrem Herkunftsland leben. Wenn es in dem Land, in dem Sie leben, zulässig ist, können Sie die Kandidatinnen und Kandidaten aus Ihrem Herkunftsland wählen. Sie können aber auch die Kandidatinnen und Kandidaten in dem Mitgliedstaat der EU wählen, in dem Sie leben.
Letzte Aktualisierung: 26.03.2024
Für die Europawahl in Belgien ist man wahlberechtigt, wenn man:
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist;
- belgische Staatsangehörige bzw. belgischer Staatsangehöriger oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines anderen EU-Lands mit rechtmäßigem Wohnsitz in Belgien ist, oder belgische Staatsangehörige bzw. belgischer Staatsangehöriger mit Aufenthalt im Ausland ist;
- sich innerhalb der Frist zur Wahl registriert hat: 31. März 2024 für europäische Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Belgien; 29. Februar 2024 für Belgische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben;
- nicht durch ein gerichtliches Urteil von der Wahl ausgeschlossen wurde.
Die Adresse wurde in die Zwischenablage kopiert.Belgische oder europäische Staatsbürgerinnen und -bürger, die in Belgien zur Wahl gehen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Belgien haben, müssen Sie in einem Ihnen zugewiesenen Wahllokal wählen, das sich in der Gemeinde befindet, in der Sie Ihren offiziellen Wohnsitz haben. In jeder Gemeinde gibt es mindestens ein Wahllokal.Belgische Staatsbürgerinnen und -bürger, die in einem anderen EU-Land zur Wahl gehen
Ausführliche Informationen bezüglich der Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl für Belgierinnen und Belgier, die ihren Wohnsitz in einem andere EU-Land haben, sind auf der Seite „Belgier mit Wohnort innerhalb der EU“ der Website Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten zu finden.Belgische Staatsbürgerinnen bzw. -bürger, die in einem Nicht-EU-Land zur Wahl gehen
Ausführliche Informationen bezüglich der Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl für Belgierinnen und Belgier mit Wohnsitz außerhalb der EU sind auf der Seite „Belgier mit Wohnort außerhalb der EU“ der Website Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten zu finden.- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Belgien wählen – Wo kann ich meine Stimme abgeben?
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Eine vorherige Eintragung in die Wählerliste ist nicht notwendig. Da Wahlpflicht besteht, sind Sie automatisch registriert und erhalten an der Adresse Ihres Hauptwohnsitzes eine Wahlaufforderung seitens der nationalen Behörden.Europäische Staatsbürgerinnen bzw. -bürger, die in Belgien wählen
Eine vorherige Eintragung in die Wählerliste ist notwendig. Sie können sich über die offizielle Website des Föderalen Dienst Inneres oder bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, eintragen.Belgische Staatsbürgerinnen bzw. -bürger, die in einem anderen EU-Land zur Wahl gehen
Voraussetzung ist die vorherige Eintragung in die Wählerliste, entweder in Papierform oder elektronisch über die Plattform e-Consul.
Alle nötigen Informationen finden Sie auf der Seite „Belgier mit Wohnort innerhalb der EU“ auf der Website Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten.Belgische Staatsbürgerinnen bzw. -bürger, die in einem Nicht-EU-Land zur Wahl gehen
Voraussetzung ist die vorherige Eintragung in die Wählerliste, entweder in Papierform oder elektronisch über die Plattform e-Consul.
Alle nötigen Informationen finden Sie auf der Seite „Belgier mit Wohnort außerhalb der EU“ auf der Website Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Belgien wählen – Wo kann ich mich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen?
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Eine vorherige Eintragung in die Wählerliste ist nicht notwendig. Sollten Sie vor Kurzem Ihren Wohnsitz geändert haben, ist es ratsam zu überprüfen, ob Sie korrekt in der Wählerliste Ihrer Gemeinde eingetragen sind.Europäische Staatsbürgerinnen und -bürger, die in Belgien wählen
Wenn Sie bei der Europawahl für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten in Belgien stimmen wollen, müssen Sie sich spätestens bis zum 31. März 2024 in die Wählerliste eintragen lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Föderalen Dienst Inneres.Belgische Staatsbürgerinnen oder -bürger, die aus einem anderen EU-Land wählen
Sie müssen sich bis spätestens 29. Februar 2024 in die Wählerliste eintragen lassen, da die Eintragung erst ab dem ersten Tag des vierten Monats nach Eingang ihres Antrags gültig ist. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten – Sektion „Belgier mit Wohnort innerhalb der EU“.Europäische Staatsbürgerinnen und -bürger, die aus dem EU-Ausland wählen
Sie müssen sich bis spätestens 29. Februar 2024 in die Wählerliste eintragen lassen, da die Eintragung erst ab dem ersten Tag des vierten Monats nach Eingang ihres Antrags gültig ist.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtigen Angelegenheiten – Sektion „Belgier mit Wohnort außerhalb der EU“.- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Belgien wählen – Bis wann muss ich mich für die Wahl registrieren?
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Die Adresse wurde in die Zwischenablage kopiert.Sie müssen Ihr Identitätsdokument sowie die Wahlaufforderung Ihrer Gemeinde zum Wahllokal mitbringen.
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