Die Informationen auf dieser Website beziehen sich auf die Europawahl 2024. Sie werden rechtzeitig vor der nächsten Wahl im Jahr 2029 aktualisiert.
Europawahl6. bis 9. Juni 2024Wie wähle ich in Luxemburg
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die Europawahl 2024, einschließlich der Wahlverfahren und der Anmeldefristen, die für Sie gelten, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, aber außerhalb der EU oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Ihrem Herkunftsland leben. Wenn es in dem Land, in dem Sie leben, zulässig ist, können Sie die Kandidatinnen und Kandidaten aus Ihrem Herkunftsland wählen. Sie können aber auch die Kandidatinnen und Kandidaten in dem Mitgliedstaat der EU wählen, in dem Sie leben.
Letzte Aktualisierung: 16.05.2024
Um bei der Europawahl stimmberechtigt zu sein, müssen die Wählerinnen und Wähler:
- die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin bzw. Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats sein;
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- im Besitz der Bürgerrechte sein und sie dürfen ihr Wahlrecht weder in Luxemburg noch in ihrem Herkunftsmitgliedstaat verloren haben;
- für luxemburgische Bürgerinnen und Bürger: in Luxemburg wohnen (luxemburgische Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen);
- für Bürgerinnen und Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats: ihren Wohnsitz in Luxemburg haben und zum Zeitpunkt der Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis in Luxemburg wohnen.
Folgende Personen sind von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen und dürfen nicht wählen:
- Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden;
- Personen, denen wegen eines Vergehens das Wahlrecht durch Verurteilung entzogen wurde.
Alle Informationen finden sich auf der Seite „Sich in die Wählerverzeichnisse für die Europawahlen eintragen“.
Die Adresse wurde in die Zwischenablage kopiert.- die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin bzw. Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats sein;
Luxemburgische Bürgerinnen und Bürger, die in Luxemburg wählen
Sie wählen im Wahllokal der Gemeinde, in der sie leben. Die Anschrift des Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt, die sie vor der Wahl erhalten.EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Luxemburg wählen
EU-Bürgerinnen und -Bürger, die nicht die luxemburgische Staatsbürgerschaft haben, dürfen bei der Europawahl in Luxemburg wählen. Möchten sie zum ersten Mal an der Europawahl in Luxemburg teilnehmen, müssen diese Bürgerinnen und Bürger spätestens am 55. Tag vor der Wahl bei ihrer Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sie können sich in ihrer Gemeinde oder über die Website „MyGuichet.lu“ eintragen lassen.Luxemburgische Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wählen
Sie müssen sich 12 Wochen bis 40 Tage vor der Wahl eintragen lassen, um von einem anderen Land aus an der Wahl teilnehmen zu können. Um per Briefwahl wählen zu können, müssen die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde, in der sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag auf Briefwahl muss bei der Gemeinde frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Wahltag eingehen, damit die Wahlbenachrichtigung an die entsprechende Anschrift im Ausland geschickt werden kann. Der Antrag kann online über MyGuichet.lu oder per Post (Schreiben oder Vordruck) gestellt werden.
Alle weiteren Informationen finden sich auf der Seite „Die Briefwahl für die Europawahlen beantragen“ der Website Guichet.lu.- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Luxemburg wählen – Wo kann ich meine Stimme abgeben?
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Sie müssen sich nicht eintragen lassen, da dies automatisch von den Behörden erledigt wird.EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Luxemburg wählen
Sie können sich in ihrer Gemeinde oder über die Website „My Guichet“ eintragen lassen.Luxemburgische Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wählen
Sie müssen sich 12 Wochen bis 40 Tage vor der Wahl eintragen lassen, um von einem anderen Land aus an der Wahl teilnehmen zu können. Um per Briefwahl wählen zu können, müssen die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde, in der sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag auf Briefwahl muss bei der Gemeinde frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Wahltag eingehen, damit die Wahlbenachrichtigung an die entsprechende Anschrift im Ausland geschickt werden kann. Der Antrag kann online über MyGuichet.lu oder per Post (Schreiben oder Vordruck) gestellt werden.
Alle weiteren Informationen finden sich auf die Seite „Die Briefwahl für die Europawahlen beantragen“ der Website Guichet.lu.- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Luxemburg wählen - Wo kann ich mich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen?
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Sie müssen sich nicht eintragen lassen, da dies automatisch von den Behörden erledigt wird.EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Luxemburg wählen
Sie müssen sich spätestens am 55. Tag vor der Wahl bei ihrer Gemeinde oder über die Website „My Guichet“ eintragen lassen.Luxemburgische Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wählen
Sie müssen sich 12 Wochen bis 40 Tage vor der Wahl eintragen lassen, um von einem anderen Land aus an der Wahl teilnehmen zu können. Um per Briefwahl wählen zu können, müssen die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde, in der sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag auf Briefwahl muss bei der Gemeinde frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Wahltag eingehen, damit die Wahlbenachrichtigung an die entsprechende Anschrift im Ausland geschickt werden kann. Der Antrag kann online über MyGuichet.lu oder per Post (Schreiben oder Vordruck) gestellt werden.
Alle weiteren Informationen finden sich auf der Seite „Die Briefwahl für die Europawahlen beantragen“ der Website Guichet.lu.- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Luxemburg wählen – Bis wann muss ich mich für die Wahl registrieren?
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Die Adresse wurde in die Zwischenablage kopiert.Am Wahltag kann sich die Wählerin bzw. der Wähler mit ihrem bzw. seinem Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel zum Wahllokal begeben. Die Wahlbenachrichtigung muss in diesem Fall nicht vorgelegt werden.
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