Wie wähle ich in Deutschland
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die Europawahl 2024, einschließlich der Wahlverfahren und der Anmeldefristen, die für Sie gelten, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, aber außerhalb der EU oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Ihrem Herkunftsland leben. Wenn es in dem Land, in dem Sie leben, zulässig ist, können Sie die Kandidatinnen und Kandidaten aus Ihrem Herkunftsland wählen. Sie können aber auch die Kandidatinnen und Kandidaten in dem Mitgliedstaat der EU wählen, in dem Sie leben.
Letzte Aktualisierung: 26.03.2024
In Deutschland ist wahlberechtigt, wer
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
- in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).
Die Adresse wurde in die Zwischenablage kopiert.Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland
Wahlberechtigte in Deutschland müssen, abhängig von ihrer Heimatadresse, in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können aber auch einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) wählen können.Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen.- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Deutschland wählen - Wo kann ich meine Stimme abgeben?
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Für die Europawahl werden Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und –bürger, die in Deutschland gemeldet sind, können entweder in ihrem Heimatmitgliedstaat oder in Deutschland wählen. Möchten sie in Deutschland wählen, müssen sie für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen; für spätere Wahlen sind sie dann automatisch registriert. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tag des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Deutschland wählen - Wo kann ich mich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen?
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Für die Europawahl werden Deutsche und Unionsbürgerinnen und -bürger, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen.
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, welcher spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein muss. Sobald die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen erhalten haben, können sie per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Dabei muss beachtet werden, dass die Wahlunterlagen bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag (9. Juni 2024) bei der zuständigen Behörde eingegangen sein müssen.- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Deutschland wählen – Bis wann muss ich mich für die Wahl registrieren?
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Die Adresse wurde in die Zwischenablage kopiert.Generell weisen Wählerinnen und Wähler mit ihrer Wahlbenachrichtigung nach, dass sie in einem Wahlraum wahlberechtigt sind. Es empfiehlt sich aber, ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um es auf Verlangen vorzeigen zu können. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen.
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