Die Informationen auf dieser Website beziehen sich auf die Europawahlen 2024. Sie werden rechtzeitig vor den nächsten Wahlen im Jahr 2029 aktualisiert.
Europawahl6. bis 9. Juni 2024Wie wähle ich in Österreich
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die Europawahl 2024, einschließlich der Wahlverfahren und der Anmeldefristen, die für Sie gelten, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, aber außerhalb der EU oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Ihrem Herkunftsland leben. Wenn es in dem Land, in dem Sie leben, zulässig ist, können Sie die Kandidatinnen und Kandidaten aus Ihrem Herkunftsland wählen. Sie können aber auch die Kandidatinnen und Kandidaten in dem Mitgliedstaat der EU wählen, in dem Sie leben.
Letzte Aktualisierung: 26.03.2024
Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, das heißt spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;
- Österreicherin oder Österreicher bzw. Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher;
- am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind;
- nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Adresse wurde in die Zwischenablage kopiert.Wählerinnen und Wähler in Österreich üben ihr Wahlrecht grundsätzlich in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes aus. Sie können aber auch in einem anderen Wahllokal oder per Brief wählen, wenn Sie über eine Wahlkarte verfügen. Diese können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl abgeben. Das zugeklebte Wahlkartenkuvert muss rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangen. Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Das Briefwahlkuvert kann auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland abgegeben werden. Diese leitet es gratis an die Wahlbehörde weiter.
Sie finden sämtliche Informationen auf der amtlichen Website Österreichs.- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Österreich wählen – Wo kann ich meine Stimme abgeben?
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Die Adresse wurde in die Zwischenablage kopiert.Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und müssen keinen Antrag stellen.Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich
Sie müssen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einmalig die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Wenn Sie einmal in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen sind, bleiben Sie es, solange Sie in Österreich einen Wohnsitz haben.Auslandsösterreicherinnen und -österreicher ohne Hauptwohnsitz in Österreich
Sie müssen bei der zuständigen österreichischen Gemeinde die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Die Eintragung gilt für zehn Jahre.
Auf den amtlichen Webseiten Österreichs finden Sie mehr Einzelheiten zur Eintragung in die Europa-Wählerevidenz und zur Stimmabgabe im Ausland.- Teilen auf Facebook - Ich möchte bei der Europawahl in Österreich wählen – Wo kann ich mich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen?
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Die Adresse wurde in die Zwischenablage kopiert.Sie müssen die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz nur dann aktiv beantragen, wenn Sie:
- Unionsbürgerin oder Unionsbürger, aber nicht Österreicherin oder Österreicher, mit Wohnsitz in Österreich sind, und die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz noch nie beantragt haben, oder
- Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher ohne Hauptwohnsitz in Österreich sind und die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz in den letzten zehn Jahren nicht beantragt haben.
Unionsbürgerinnen und –bürger in Österreich müssen sich bis 26. März 2024 eintragen lassen, um an der Europawahl 2024 teilzunehmen; Auslandsösterreicherinnen und –österreicher bis 25. April 2024.
Andernfalls, insbesondere wenn Sie Österreicherin oder Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
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Die Adresse wurde in die Zwischenablage kopiert.Nehmen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.
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