Zugänglichkeit
Bei der Barrierefreiheit im Netz geht es darum, sicherzustellen, dass alle Menschen, einschließlich jener mit Behinderungen, Zugang zu Informationen im Internet haben.
Barrierefreiheit ist für Menschen mit Behinderungen von wesentlicher Bedeutung, aber auch sonst für jedermann hilfreich. Beispielsweise ist ein gutes Farbkontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund für Menschen mit einer gewissen Sehbehinderung wichtig, sorgt aber auch für eine bessere Lesbarkeit bei verschiedenen Lichtverhältnissen wie Sonnenlicht und Blendung.
Das Parlament ist bestrebt, seine Websites barrierefrei zu gestalten, indem es sich an die europäische Norm EN 301 549 v3.2.1 hält. Diese Norm lehnt sich eng an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.1 Konformitätsstufe AA an.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Inhalte, die auf der Domain https://elections.europa.eu/ veröffentlicht werden.
Stand der Einhaltung von Vorschriften
Diese Website entspricht teilweise der europäischen Norm 301 549 v3.2.1 und den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.1 Konformitätsstufe AA. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“.
Folgendes sollte möglich sein:
- problemlose Vergrößerung des Inhalts der Website auf bis zu 400 %
- Tastaturgesteuerte Navigation auf einem Großteil der Website
- Navigation auf einem Großteil der Website mithilfe assistiver Technologien wie einem Screenreader oder einer Lupe
Bei unseren Tests haben wir festgestellt, dass es Probleme mit einigen Komponenten der Webseite geben kann, wenn assistive Technologien auf Mobilgeräten genutzt werden. Diese Probleme treten auch dann auf, wenn die Komponenten ordnungsgemäß kodiert wurden. Bei Desktopgeräten mit ähnlichen assistiven Technologien treten diese Probleme jedoch nicht auf.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Datum der Erstellung dieser Erklärung: 10.12.2024.
So testen wir die Website
Wir führen regelmäßig eingehende Bewertungen der Barrierefreiheit durch, die manuelle, automatisierte und Screenreader-Tests durch Sachverständige für Barrierefreiheit umfassen. Darüber hinaus überwachen wir kontinuierlich die Barrierefreiheit der Website und führen spezifische Tests durch, bevor wir neue Inhalte oder Funktionen hinzufügen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Obwohl wir uns nach besten Kräften bemühen, die Website barrierefrei zu gestalten, sind wir uns einiger Einschränkungen bewusst. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auf Probleme stoßen, die nachfolgend nicht genannt sind.
Webseiten unter https://elections.europa.eu/de/parliament-president/:
- Der Videoplayer entspricht nicht vollständig den Normen für die Barrierefreiheit.
- Zu den Videos gibt es keine Untertitel.
- Ein Transkript ist nur in englischer Sprache verfügbar.
Auf der Grundlage unserer Tests und trotz bestimmter Einschränkungen sollte es Ihnen möglich sein, den Videoplayer mit assistiven Technologien bzw. ausschließlich mit der Tastatur zu steuern.
Webseiten unter https://elections.europa.eu/european-commission/de/:
- Der Videoplayer entspricht nicht vollständig den Normen für die Barrierefreiheit.
- Zu den Videos gibt es keine Untertitel.
- Die Dokumente entsprechen nicht vollständig den Normen für die Barrierefreiheit.
Es ist ein ausführlicher Sitzungsbericht verfügbar.
Auf der Grundlage unserer Tests und trotz bestimmter Einschränkungen sind die meisten Dokumente mit assistiven Technologien lesbar.
Webseiten unter https://results.elections.europa.eu/de/:
- Einige Grafiken, Karten oder Diagramme lassen sich nicht mit assistiven Technologien ansteuern. In diesen Fällen sind die entsprechenden Informationen in einer Tabelle verfügbar
- Von automatisierten Instrumenten zur Überprüfung der Barrierefreiheit wurden Probleme bei bestimmten Komponenten festgestellt.
Auf der Grundlage unserer Tests und trotz bestimmter Einschränkungen sollten alle Nutzerinnen und Nutzer auf die Inhalte zugreifen und die Komponenten dieser Webseiten nutzen können.
Vollständige Datenblätter sind als Tabellenkalkulationsdateien (CSV-Dateien) auf folgender Website verfügbar: „Wahlergebnisse – Datenblätter herunterladen“.
Abgesehen von diesen Einschränkungen entsprechen alle Webseiten, die unserer eingehenden Bewertung der Barrierefreiheit unterzogen wurden, in vollem Umfang den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 v3.2.1 und den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.1 Konformitätsstufe AA.
Feedback und Kontaktangaben
Durch Rückmeldungen über Ihre Erfahrungen können Sie dem Europäischen Parlament dabei helfen, die Barrierefreiheit der Website weiter zu verbessern.
Sie können uns einfach mitteilen, ob Sie auf Probleme gestoßen sind, Zugang zu unzugänglichen Informationen benötigen oder bestimmte Funktionen für besonders nützlich halten. Wir melden uns dann so schnell wie möglich!