Anhörungen zur Bestätigung der Europäischen Kommission
Die erste Aufgabe einer neu gewählten Kommissionspräsidentin bzw. eines neu gewählten Kommissionspräsidenten besteht darin, mögliche Kommissionsmitglieder auszuwählen. Dafür nominiert jeder Mitgliedstaat im Vorfeld eine Wunschkandidatin bzw. einen Wunschkandidaten. In der Kommission gibt es ein Mitglied pro Mitgliedstaat. Jedes von ihnen ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig.
Bestätigungsanhörungen im Parlament
Das Parlament lädt die designierten Kommissionsmitglieder zu Anhörungen vor den zuständigen Ausschüssen ein. Dabei prüft es, ob sie für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche geeignet sind.
Während der Bestätigungsanhörungen beurteilen die Mitglieder des Europäischen Parlaments, ob die designierten Kommissionsmitglieder über die Unabhängigkeit, die Kompetenzen und das europäische Engagement verfügen, um als Mitglieder der neuen Europäischen Kommission zu fungieren.
Vor diesen sogenannten Bestätigungsanhörungen prüft der Rechtsausschuss des Parlaments die Interessenerklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten. Er muss sicherstellen, dass kein finanzieller Interessenkonflikt vorliegt – das ist die Voraussetzung dafür, dass eine Anhörung stattfindet. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen außerdem schriftliche Fragen der parlamentarischen Ausschüsse beantworten.
Ihre Antworten werden zusammen mit ihren Lebensläufen und Informationen zu ihrem Geschäftsbereich vor der Bestätigungsanhörung auf der Parlamentswebsite veröffentlicht.
Bei den Bestätigungsanhörungen stellen die designierten Kommissionsmitglieder ihre Programme vor und beantworten mündliche Fragen der Mitglieder des Parlaments. Die Anhörungen werden in Echtzeit im Internet übertragen.
Anschließend treten die Ausschussvorsitzenden und die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen zusammen. Sie bewerten die designierten Kommissionsmitglieder und verfassen ein entsprechendes Erklärungsschreiben. Die designierten Kommissionsmitglieder können aufgefordert werden, weitere schriftliche Fragen zu beantworten oder zu einer weiteren Bestätigungsanhörung zu erscheinen.
Erhält eine Kandidatin bzw. ein Kandidat keine positive Bewertung, kann der entsprechende Mitgliedstaat die Nominierung zurückziehen. In Einvernehmen mit der Kommissionspräsidentin bzw. dem Kommissionspräsidenten bestimmt er im Anschluss eine neue Kandidatin bzw. einen neuen Kandidaten. Auch dieses neue designierte Kommissionsmitglied muss das vollständige Nominierungsverfahren durchlaufen und an einer Bestätigungsanhörung im Parlament teilnehmen.
Am Ende des Verfahrens prüft die Konferenz der Ausschussvorsitze die Schreiben der Ausschüsse und legt sie der Konferenz der Präsidenten vor. Diese besteht aus der Parlamentspräsidentin bzw. dem Parlamentspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden. Die Konferenz der Präsidenten kann entweder weitere Informationen einholen oder die Bestätigungsanhörung für beendet erklären.
Abstimmung über die Zusammensetzung der Kommission
Sind die Bestätigungsanhörungen abgeschlossen, stellt die Kommissionspräsidentin bzw. der Kommissionspräsident das Programm der Kommission im Rahmen einer Anhörung im Plenum vor. Nach dieser Anhörung stimmt das Europäische Parlament über das Kollegium der Kommissionsmitglieder als Ganzes ab.
Designierte Kommissionsmitglieder
Teresa RIBERA RODRÍGUEZ
Exekutiv-Vizepräsidentin
Spanien
Sauberer, Fairer und Wettbewerbsfähiger Wandel
Henna Maria VIRKKUNEN
Exekutiv-Vizepräsidentin
Finnland
Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie
Maroš ŠEFČOVIČ
Kommissionsmitglied
Slowakei
Handel und Wirtschaftliche Sicherheit
Interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz
Valdis DOMBROVSKIS
Kommissionsmitglied
Lettland
Wirtschaft und Produktivität
Implementierung und Vereinfachung
Maria Luís CASANOVA MORGADO DIAS DE ALBUQUERQUE
Kommissionsmitglied
Portugal
Finanzdienstleistungen, Spar- und Investitionsunion
Jessika ROSWALL
Kommissionsmitglied
Schweden
Umwelt, Wassersicherheit und Wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft
Piotr Arkadiusz SERAFIN
Kommissionsmitglied
Polen
Haushalt, Betrugsbekämpfung und Öffentliche Verwaltung
Ekaterina SPASOVA GECHEVA-ZAHARIEVA
Kommissionsmitglied
Bulgarien
Start-Ups, Forschung und Innovation