Der Präsident der Europäischen Kommission
Zuständigkeiten
Der Präsident oder die Präsidentin der Europäischen Kommission legt die politische Agenda der Kommission fest und entscheidet über die Organisation der Kommission.
Der Kommissionspräsident vertritt die Kommission auf den Tagungen des Europäischen Rates, den G7- und G20-Gipfeltreffen, den Gipfeltreffen mit Drittstaaten sowie bei wichtigen Debatten im Europäischen Parlament und im Rat.
Wahlverfahren
Eine der ersten Aufgaben des neugewählten Parlaments ist die Wahl des der Europäischen Kommission.
Im Einklang mit mehreren vom Parlament angenommenen Entschließungen beginnt dieses Verfahren vor der Europawahl mit dem Spitzenkandidatenprozess, bei dem die europäischen Parteien ihre Kandidaten für dieses Amt bekannt geben. Der Kandidat, dessen Fraktion die meisten Sitze erhält, gilt als logische erste Wahl.
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten nominieren unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahl einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten. Der nominierte Kandidat gibt eine Erklärung vor dem neugewählten Parlament ab und nimmt an einer Plenardebatte mit den Europaabgeordneten teil.
Der Kandidat für das Amt des Kommissionspräsidenten muss vom Parlament in geheimer Abstimmung mit der Unterstützung von mindestens der Hälfte aller Abgeordneten plus einer Person gewählt werden.
Erhält der Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit, muss der Europäische Rat innerhalb eines Monats einen anderen Kandidaten vorschlagen.
Der Europäische Rat ernennt den erfolgreichen Kandidaten offiziell zum Präsidenten der Europäischen Kommission.
Die derzeitige Präsidentin der Europäischen Kommission
Ursula von der Leyen wurde vom Europäischen Parlament im Juli 2024 als Präsidentin der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2024–2029 wiedergewählt.