Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments
Zuständigkeiten
Der Präsident oder die Präsidentin des Europäischen Parlaments wird für eine verlängerbare Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt und vertritt das Parlament gegenüber anderen EU-Institutionen sowie der Außenwelt.
Zudem leitet der Präsident die Tätigkeiten des Parlaments, führt den Vorsitz in den Plenarsitzungen und erklärt den EU-Haushalt für endgültig angenommen.
Zu Beginn jeder Tagung des Europäischen Rates legt der Präsident den Standpunkt des Parlaments zu den Tagesordnungspunkten und anderen relevanten Themen dar.
Wahlverfahren
Der Präsident des Parlaments wird von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) in geheimer Wahl gewählt. Diese Wahl findet in der ersten Plenarsitzung nach der Europawahl statt.
Fraktionen oder Gruppen von mindestens 36 Abgeordneten können Kandidaten für das Amt vorschlagen.
Um gewählt zu werden, muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten.
Sollte nach drei Wahlgängen keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Der Kandidat, der die meisten Stimmen in der Stichwahl erlangt, wird zum Präsidenten des Europäischen Parlaments erklärt.
Unmittelbar nach der Wahl des Präsidenten wählen die Abgeordneten auch die 14 Vizepräsidenten und fünf Quästoren.
Die derzeitige Präsidentin des Europäischen Parlaments
Roberta Metsola wurde im Juli 2024 für eine zweite Amtszeit von zweieinhalb Jahren als Präsidentin des Europäischen Parlaments wiedergewählt.